Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 13 U 226/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5388
OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 13 U 226/04 (https://dejure.org/2005,5388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2005 - 13 U 226/04 (https://dejure.org/2005,5388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 13 U 226/04 (https://dejure.org/2005,5388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Schmiergeldzahlungen des Unternehmers an einen Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Schmiergeldzahlungen des Unternehmers an einen Dritten

  • Judicialis

    BGB § 311; ; BGB § 826

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 § 311 § 826
    Schadenersatzanspruch des Bestellers bei Schmiergeldzahlungen des Unternehmers an Dritten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schmiergeldzahlungen als Schaden des Bauherrn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Korruption und Schadensersatz: Schmiergeldzahlungen stellen ersatzfähigen Schaden dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inwieweit stellen Schmiergeldzahlungen einen Schaden des Bauherrn dar? (IBR 2007, 8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 13 U 226/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht bei Vertragsverhandlungen, auch wenn die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGHZ 114, Seite 87).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 114, Seite 87 spricht eher für eine Beweislastumkehr.

  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 13 U 226/04
    Der Kläger lässt in seiner Berufungsbegründung diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unerwähnt und zitiert lediglich einen derartigen Ausnahmefall (BGH NJW 1999, 2266), in dem ein Nachteil für den Auftraggeber verneint worden ist, weil der Architekt als Auftragnehmer mit seiner Honorarrechnung ordnungsgemäß nach HOAI abgerechnet hat.
  • BGH, 04.11.1999 - IX ZR 320/98

    Umfang der Bürgenhaftung nach Kündigung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 13 U 226/04
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Schmiergeldzahlung auf den Inhalt des Hauptvertrages ausnahmsweise keinen Einfluss gehabt haben kann (BGH WM 2000, 21).
  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 13 U 226/04
    Der vom Bundesgerichtshof (NJW-RR 1990, 442) entschiedene Fall lag so, dass aufgrund der zeitlichen Abfolge ein Einfluss der Schmiergeldabrede auf den Inhalt des Hauptvertrages ausgeschlossen war.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2009 - 17 U 247/07

    Auftragserlangung durch Schmiergeldzahlung: Aufklärungspflicht gegenüber der

    Bei Vertragsverhandlungen besteht zum einen die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und deshalb für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGHZ 114, S. 87 und OLG Stuttgart BauR 2007, S. 420, 421).

    Der Schaden der Klägerin besteht in der Schmiergeldzahlung in voller Höhe (so auch OLG Stuttgart BauR 2007, S. 420, 421).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht